Praxis Berater

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Grundlegendes
    1 Unsere Dienstleistungen werden auf Basis dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie der individuell getroffenen Vereinbarungen erbracht. Die AGB des Auftraggebers finden keine Anwendung, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. 1.2 Im Falle von Abweichungen zwischen den einzelvertraglichen Regelungen und diesen AGB haben die einzelvertraglichen Regelungen Vorrang.

  2. Vertragsschluss
    Der Vertrag kann formlos, auch mündlich oder durch schlüssiges Handeln, zustande kommen. Angebote beider Parteien sind unabhängig von ihrer Form verbindlich.

  3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
    3.1 Der Auftraggeber stellt während der Vertragsdurchführung einen Ansprechpartner zur Verfügung und benennt bei Abwesenheit geeignetes Personal.
    3.2 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass alle notwendigen Unterlagen, Informationen und Daten vollständig, korrekt und rechtzeitig bereitgestellt werden. Patientendaten müssen vor der Übermittlung anonymisiert werden.
    3.3 Bei vereinbarter Anwesenheit vor Ort stellt der Auftraggeber einen geeigneten Arbeitsplatz zur Verfügung.
    3.4 Erfüllt der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten gemäß 3.1 bis 3.3 nicht innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsschluss, werden die vereinbarten Zahlungen fällig, ohne dass eine Gegenleistung erforderlich ist.
    3.5 Werden die für Berichte, Analysen oder andere Leistungsergebnisse notwendigen Unterlagen nicht vollständig übermittelt, wird das vereinbarte Honorar für die Teilleistung fällig und der Vertrag gilt als erfüllt.

  4. Nutzungsrechte
    Die vom Auftragnehmer erstellten Berichte, Analysen und Empfehlungen sind für den internen Gebrauch bestimmt und dürfen ohne schriftliche Zustimmung nicht veröffentlicht oder Dritten zugänglich gemacht werden.

  5. Gewährleistung
    5.1 Der Auftraggeber ist selbst für den wirtschaftlichen Erfolg seiner Praxis verantwortlich. Die vereinbarten Honorare sind auch dann zu zahlen, wenn keine Umsatz- oder Gewinnsteigerungen erzielt werden.
    5.2 Bei Mängeln der unter Ziffer 4 genannten Leistungsergebnisse hat der Auftraggeber zunächst nur Anspruch auf Nacherfüllung. Der Auftragnehmer kann den Mangel durch Lieferung eines mangelfreien Ergebnisses oder Nachbesserung beheben. Nach dem zweiten erfolglosen Versuch gilt die Nacherfüllung als fehlgeschlagen, und der Auftraggeber kann mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
    5.3 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Lieferung.

  6. Haftung
    6.1 Der Auftragnehmer haftet nicht für die Erreichbarkeit, Funktionsfähigkeit und Vollständigkeit von Datenbanken oder digitalen Hilfsmitteln, die im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung genutzt werden. Gleiches gilt für Schnittstellen zu externer Software.
    6.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt werden, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages ermöglicht oder deren Verletzung den Vertragszweck gefährdet.
    6.3 Die Haftung ist auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt.
    6.4 Der Auftraggeber ist verpflichtet, regelmäßig Sicherungskopien seiner Daten anzufertigen. Bei Datenverlust haftet der Auftragnehmer nur für den Aufwand zur Wiederherstellung der Daten aus den vorhandenen Sicherungskopien.

  7. Vertragslaufzeit und Kündigung
    7.1 Die Vertragslaufzeit beginnt mit Vertragsschluss und verlängert sich jeweils um sechs Monate, wenn nicht eine Partei mit einer Frist von drei Monaten zum Vertragsende schriftlich kündigt.
    7.2 Diese Kündigungsfrist gilt auch bei einem Sonderkündigungsrecht.
    7.3 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei Verletzung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers vor.
    7.4 Kündigungen bedürfen der Schriftform.

  8. Datenschutz
    Es gelten die Bestimmungen der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers. Personenbezogene Daten werden gemäß den Datenschutzbestimmungen nach Erreichen des Vertragszwecks gelöscht.

  9. Vertraulichkeit
    Beide Parteien verpflichten sich, über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung gilt auch für Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

  10. Sonstiges
    10.1 Gerichtsstand ist Hanau, wenn der Auftragnehmer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
    10.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

    Stand Februar 2025